Seit den 20er Jahren kennt man die Möglichkeit physikalische Eigenschaften von Materialien mittels Elektronen zu verändern. Eingangs blieb die Technik der Wissenschaft vorbehalten, bis Mitte der 50er Jahre Maschinen für die industrielle Anwendung entwickelt wurden. Die erste Generation dieser Elektronenbeschleuniger verfügte über hohe Beschleunigungsspannungen bei kleinen Strahlströmen, (Bandgenerator, Van de Graaff) oder niedrigen Beschleunigungsspannungen mit einigen KW Strahlleistung. (Transformator - Gleichrichter) In den 60er Jahren folgten weitere Industrieversionen die Spannungen bis 1.5 MeV bei einigen Milliampere Strahlstrom leisteten. (Transformatorkaskaden - Gleichrichter) Eine weitere Generation kombinierte in den 70er Jahren Transformator - und Gleichrichterkaskaden. Heute erreicht man mit diesen Maschinen beachtliche Strahlleistungen (200 KW) bei Beschleunigungsspannungen um 5.0 MeV. Bei all diesen Maschinen gilt es eine möglichst hohe Gleichspannung zu erzeugen, die dann Elektronen aus einer Glühkathode extrahiert und beschleunigt. Die Höhe der Gleichspannung ist proportional der kinetischen Energie der Elektronen. Derzeit sind weltweit mehr als 800 Elektronenbeschleuniger im industriellen Einsatz. Teilweise verrichten dabei Maschinen seit mehr als 40 Jahren ihre Arbeit. Die Elektronenbestrahlung für industrielle Produkte verbreitete sich nur allmählich, jedoch heute zeigen selbst vorsichtige Schätzungen einen kontinuierlichen Anstieg bei der Nutzung dieser Technologie. Begünstigt wurde der Trend Mitte der 70er Jahre durch hinzukommen der Lohnbestrahlung. Mit seinen Maschinen erreicht der Zweig heute ungefähr einen Marktanteil von 15 %. In den 80er Jahren wuchs der Anteil der Kunststoffe im Bestrahlungsgeschäft weiter an. Zum einen wurden von den Lohnbestrahlern Produkte mitentwickelt, in dem man sehr eng mit den Herstellern kooperierte und Innovationen geschaffen hatte, und zum anderen war zwischenzeitlich die Bestrahlungskapazität vorhanden, um auch Produkte zu behandeln, welche eine Investition
eines Elektronenbeschleunigers nicht gerechtfertigt hätten.
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